🇩🇪 Deutschland · Einkommensteuer + Sozialabgaben
Brutto-Netto-Rechner 2026
Für 2026 gilt: Grundfreibetrag 12.348 €, Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € und Reichensteuer 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen (§32a EStG). Bei 60.000 € brutto bleiben in Steuerklasse I geschätzt rund 3.118 € netto im Monat.
Schätzung für Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Gehalt nach Steuern — Schnellzugriff
Vorausberechnete Netto-Aufschlüsselungen für gängige Gehälter (2026):
Deutsche Gehaltsabzüge erklärt (2026)
Deutschland hat eines der komplexesten Lohnsteuer-Systeme der Welt — nicht wegen der Steuer selbst, sondern wegen der vielen Sozialversicherungsbeiträge. Auf einem 60.000-€-Gehalt fallen ungefähr diese Arbeitnehmer-Abzüge an:
Progressiv. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Reichensteuer 45 % ab 277.826 € (zu versteuerndes Einkommen).
Insgesamt 18,6 % — je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG, Schätzung 2026).
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø ca. 2,9 %, Schätzung) — je zur Hälfte. Bis zur BBG KV/PV (Schätzung).
3,6 % insgesamt — je zur Hälfte. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen +0,6 % Zuschlag (also 2,4 % AN-Anteil).
Gesamtbeitrag 2,6 % — je zur Hälfte. Gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
| Bruttogehalt | Steuern (ESt + Soli) | Sozialabgaben | Netto/Monat | Behaltenquote |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 2.307 € | 6.525 € | 1.764 € | 70,6 % |
| 45.000 € | 5.668 € | 9.788 € | 2.462 € | 65,7 % |
| 60.000 € | 9.534 € | 13.050 € | 3.118 € | 62,4 % |
| 80.000 € | 15.890 € | 16.257 € | 3.988 € | 59,8 % |
| 100.000 € | 23.822 € | 18.377 € | 4.817 € | 57,8 % |
Schätzwerte für Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Beitragsbemessungsgrenzen und durchschnittlicher Zusatzbeitrag sind 2026er Schätzwerte. Verbindlich rechnet der offizielle BMF-Lohnsteuerrechner.
So wird gerechnet
Die Einkommensteuer folgt exakt der Tarifformel des §32a EStG in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung — fünf Tarifzonen vom Grundfreibetrag bis zur Reichensteuer. Vom Brutto werden zunächst die Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale (1.230 €) abgezogen, daraus ergibt sich näherungsweise das zu versteuernde Einkommen. Der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Jahressteuer an — die meisten Angestellten zahlen ihn nicht mehr.
Internationaler Vergleich: dasselbe Gehalt im UK-Rechner oder Indien-Rechner zeigt, wie unterschiedlich Staaten zugreifen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026? +
12.348 € — bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Gegenüber 2025 (12.096 €) eine Anhebung um 252 €.
Ab welchem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz? +
42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen, 45 % (Reichensteuer) ab 277.826 €. Wichtig: Das sind Grenzsteuersätze — nur der Teil oberhalb der Schwelle wird so besteuert.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab? +
Der Rechner ist eine Schätzung für Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, private Krankenversicherung, individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte verändern das tatsächliche Netto. Verbindlich rechnet der amtliche BMF-Rechner.