🇩🇪 Deutschland · Einkommensteuer + Sozialabgaben

Brutto-Netto-Rechner 2026

Kurzantwort

Für 2026 gilt: Grundfreibetrag 12.348 €, Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € und Reichensteuer 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen (§32a EStG). Bei 60.000 € brutto bleiben in Steuerklasse I geschätzt rund 3.118 € netto im Monat.

DATEN GEPRÜFT 2026 (Veranlagungszeitraum) geprüft 2026-06-11 3 Primärquellen nächste Prüfung 2026-09-15

Schätzung für Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Gehalt nach Steuern — Schnellzugriff

Vorausberechnete Netto-Aufschlüsselungen für gängige Gehälter (2026):

Deutsche Gehaltsabzüge erklärt (2026)

Deutschland hat eines der komplexesten Lohnsteuer-Systeme der Welt — nicht wegen der Steuer selbst, sondern wegen der vielen Sozialversicherungsbeiträge. Auf einem 60.000-€-Gehalt fallen ungefähr diese Arbeitnehmer-Abzüge an:

Einkommensteuer (§32a EStG) 14–42 %

Progressiv. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, Reichensteuer 45 % ab 277.826 € (zu versteuerndes Einkommen).

Rentenversicherung (AN-Anteil) 9,3 %

Insgesamt 18,6 % — je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG, Schätzung 2026).

Krankenversicherung (AN-Anteil) ~8,0 %

Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø ca. 2,9 %, Schätzung) — je zur Hälfte. Bis zur BBG KV/PV (Schätzung).

Pflegeversicherung 1,8–2,4 %

3,6 % insgesamt — je zur Hälfte. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen +0,6 % Zuschlag (also 2,4 % AN-Anteil).

Arbeitslosenversicherung 1,3 %

Gesamtbeitrag 2,6 % — je zur Hälfte. Gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Brutto-Netto-Beispiele Deutschland 2026 (Steuerklasse I, kinderlos)
Bruttogehalt Steuern (ESt + Soli) Sozialabgaben Netto/Monat Behaltenquote
30.000 € 2.307 € 6.525 € 1.764 € 70,6 %
45.000 € 5.668 € 9.788 € 2.462 € 65,7 %
60.000 € 9.534 € 13.050 € 3.118 € 62,4 %
80.000 € 15.890 € 16.257 € 3.988 € 59,8 %
100.000 € 23.822 € 18.377 € 4.817 € 57,8 %

Schätzwerte für Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Beitragsbemessungsgrenzen und durchschnittlicher Zusatzbeitrag sind 2026er Schätzwerte. Verbindlich rechnet der offizielle BMF-Lohnsteuerrechner.

So wird gerechnet

Die Einkommensteuer folgt exakt der Tarifformel des §32a EStG in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung — fünf Tarifzonen vom Grundfreibetrag bis zur Reichensteuer. Vom Brutto werden zunächst die Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale (1.230 €) abgezogen, daraus ergibt sich näherungsweise das zu versteuernde Einkommen. Der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Jahressteuer an — die meisten Angestellten zahlen ihn nicht mehr.

Internationaler Vergleich: dasselbe Gehalt im UK-Rechner oder Indien-Rechner zeigt, wie unterschiedlich Staaten zugreifen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026? +

12.348 € — bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Gegenüber 2025 (12.096 €) eine Anhebung um 252 €.

Ab welchem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz? +

42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen, 45 % (Reichensteuer) ab 277.826 €. Wichtig: Das sind Grenzsteuersätze — nur der Teil oberhalb der Schwelle wird so besteuert.

Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab? +

Der Rechner ist eine Schätzung für Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, private Krankenversicherung, individueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte verändern das tatsächliche Netto. Verbindlich rechnet der amtliche BMF-Rechner.

Quellen & Methode. Income-tax tariff coefficients are the exact 2026 statutory values. Social-insurance ceilings and average Zusatzbeitrag are best-estimate 2026 figures — cross-check with the BMF calculator before launch. Net result is an estimate (Schätzung) for Steuerklasse I.
  1. §32a EStG (2026 wording) — gesetze-im-internet.de
  2. Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl. 2024 I Nr. 449
  3. BMF Lohn- und Einkommensteuerrechner (cross-check)